OVG Lüneburg hält 2G im Einzelhandel für rechtswidrig. Ebenfalls aufgehoben wurde die 2G+-Regelung für körpernahe Dienstleistungen (mit freundlicher Genehmigung veröffentlicht von juris.de).
OVG Brandenburg und OVG Schleswig-Holstein halten die 2G-Regelung im Einzelhandel für rechtmäßig (mit freundlicher Genehmigung veröffentlicht von juris.de).